RS Vwgh 1997/11/19 95/09/0325

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1997
beobachten
merken

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0839/76 E 9. September 1976 VwSlg 9112 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des überkommenen Kulturgutes und nicht dessen Ersetzung durch in der Gegenwart hergestellte Produkte gleichen oder ähnlichen Aussehens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090325.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten