RS Vwgh 1997/11/20 93/06/0241

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Veröffentlicht am 20.11.1997
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Index

L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb idF 1986/076 ;
OrtsbildschutzG Slbg 1975 §6 Abs1;
VStG §9 Abs7;

Rechtssatz

Auf die unternehmensinterne Aufgabenaufteilung und Verantwortungsaufteilung kommt es (hier iZm einer Verwaltungsübertretung nach dem Slbg OrtsbildschutzG) nicht an, wenn es sich um ein vom Beschuldigten betriebenes Einzelunternehmen handelt, für welches er als natürliche Person verantwortlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993060241.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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