Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Im Umstand der Liquidation einer GmbH an sich ist genausowenig ein ausreichender Anhaltspunkt für eine erschwerte Einbringlichkeit zu erblicken wie in weder zeitlich noch betragsmäßig konkretisierten Zahlungsschwierigkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150047.X04Im RIS seit
21.08.2001