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L44106 Feuerpolizei Kehrordnung SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Stmk FPolG erfordert durch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit eine Abwägung der Vorteile einer Maßnahme im Interesse der Brandsicherheit mit den erwachsenden Kosten. Das Gesetz enthält damit ausdrücklich die in der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts für hoheitliche Eingriffe im allgemeinen entwickelte Voraussetzung der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Maßnahme als Ausprägung dieses Verhältnismäßigkeitsprinzips verstanden werden, kann (Hinweis VfSlg 5923/1969, 13587/1993, E VfGH 3.2.1995, V 135/94 und V 148/94 sowie E VwGH 20.2.1997, 93/06/0230). Die Begründung, inwieweit die vorgeschriebenen Maßnahmen zumutbar iSd § 7 Abs 3 Stmk FPolG sind, ist umso mehr in Fällen erforderlich, in denen Brandschutzmaßnahmen bereits vorhanden sind und die Behörde nicht festgestellt hat, daß sich ein gegenüber dem erteilten Baukonsens geänderte Sachverhaltssituation ergeben hätte.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994060255.X02Im RIS seit
20.11.2000