RS Vwgh 1997/11/21 96/19/3063

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Veröffentlicht am 21.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0978/78 E 14. September 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Trifft die Behörde eine Berufungsentscheidung, ohne Vorliegen einer tauglichen Berufung, so nimmt die Behörde eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihr gem § 63 und § 66 AVG nicht zukommt (Antragsbedürftiger Verwaltungsakt).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Berufungsrecht Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996193063.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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