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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/03/0292 2 (Hier: Die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses des UVS durch die Behörde an den Vertreter des Beschuldigten nach Ablauf der in § 31 Abs 3 Satz 1 VStG genannten Frist ist ohne Belang).Stammrechtssatz
Durch die Verkündung eines Bescheides werden auch in Abwesenheit der Parteien Verjährungsfristen gewahrt, sofern die Parteien ordnungsgemäß geladen waren (Hinweis E 29.9.1993, 93/02/0158 und E 24.11.1993, 93/02/0071).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997170081.X01Im RIS seit
28.11.2000