RS Vwgh 1997/11/24 97/17/0243

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

PauschV VwGH 1994 Art1 Z7;
VwGG §49 Abs1 idF 1997/I/088 ;

Rechtssatz

Der Antrag einer mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Schriftsatzaufwand ist abzuweisen, wenn diese bei der Einbringung der Gegenschrift nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997170243.X04

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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