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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PauschV VwGH 1994 Art1 Z7;Rechtssatz
Der Antrag einer mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Schriftsatzaufwand ist abzuweisen, wenn diese bei der Einbringung der Gegenschrift nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997170243.X04Im RIS seit
08.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014