RS Vwgh 1997/11/24 97/17/0243

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;
GdO NÖ 1973 §61 Abs5 idF 1000-3 ;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/17/0150 4

Stammrechtssatz

Das Nichtaufgreifen eines allenfalls vorliegenden weiteren Aufhebungsgrundes durch die Vorstellungsbehörde bewirkt keine Bindung der Gemeindeabgabenbehörden dergestalt, daß es ihnen im fortgesetzten Verfahren verwehrt wäre, diese allfällige Rechtswidrigkeit des erstinstanzlichen Bescheides aufzugreifen.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997170243.X01

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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