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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/28 91/03/0233 1Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nicht darauf an, ob gerade keine Benützung vorliegt (hier ist das Einfahrtstor nur während der Ordinationszeit offen und die Einfahrt durch ein elektrisch betriebenes Gartentor versperrbar), sondern nur, ob die Einfahrt überhaupt benützbar ist
(Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020488.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011