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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/12/10 96/04/0065 1 (hier: Einwendungen der Gemeinde gem § 100 Abs 3 BergG idF 1996/219 gegen den Aufschlußplan und Abbauplan)Stammrechtssatz
Gem § 146 Abs 6 BergG ist nur jener - als Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes - Beteiligter "Partei", der rechtzeitig (rechtserhebliche) Einwendungen gegen die Bergbauanlage erhebt. Das Erfordernis der Erhebung von (rechtserheblichen) Einwendungen zur ERLANGUNG der Parteistellung trifft nicht bloß die unter "ferner alle dinglich berechtigten und sonstigen ... " zusammengefaßte Personengruppe, sondern auch die anderen Gruppen von "Nachbarn", wie insbesondere die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040124.X01Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009