RS Vwgh 1997/11/25 93/14/0159

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/08 89/14/0014 8

Stammrechtssatz

Wer zur Schätzung Anlaß gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140159.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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