RS Vwgh 1997/11/25 95/04/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/03 95/04/0189 2

Stammrechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen auf Grund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040123.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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