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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §72;Rechtssatz
Unterlaufen beim Lohnsteuerabzug während des Jahres hinsichtlich laufender Bezüge Fehler, so hat bei dem durch das Finanzamt durchzuführenden Jahresausgleich die entsprechende Korrektur zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140163.X02Im RIS seit
07.06.2001