RS Vwgh 1997/11/25 93/14/0163

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §72;
EStG 1988 §73;

Rechtssatz

Unterlaufen beim Lohnsteuerabzug während des Jahres hinsichtlich laufender Bezüge Fehler, so hat bei dem durch das Finanzamt durchzuführenden Jahresausgleich die entsprechende Korrektur zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140163.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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