Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Vorbringen des Abgabepflichtigen ergibt sich die Behauptung, er als Rechtsanwalt nutze allein drei Kraftfahrzeuge überwiegend betrieblich. Eine derartige Behauptung widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens. Wer ungewöhnliche und unwahrscheinliche Verhältnisse behauptet, hat hiefür den Nachweis zu erbringen (Hinweis E 31.7.1996, 92/13/0020).
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140159.X01Im RIS seit
11.07.2001