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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs3;Rechtssatz
Dem Abs 3 des § 11 UStG 1972 ist das Verständnis beizulegen, daß auch eine im Geschäftsleben gebräuchliche und bekannte Bezeichnung des Unternehmers ausreichend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997140138.X03Im RIS seit
20.11.2000