RS Vwgh 1997/11/25 97/14/0138

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs3;

Rechtssatz

Dem Abs 3 des § 11 UStG 1972 ist das Verständnis beizulegen, daß auch eine im Geschäftsleben gebräuchliche und bekannte Bezeichnung des Unternehmers ausreichend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997140138.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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