RS Vwgh 1997/11/25 93/14/0180

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0091 2

Stammrechtssatz

Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, weil diesfalls die betreffenden Wirtschaftsgüter bereits zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (Hinweis E 17.1.1995, 84/14/0077.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140180.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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