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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Schriftsatz, der lediglich zu kopieren ist, ist es nicht erforderlich, daß der Rechtsanwalt jede Seite der Kopie mit dem Original vergleicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997140041.X01Im RIS seit
20.11.2000