RS Vfgh 1996/10/9 B1707/95, B1708/95

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Veröffentlicht am 09.10.1996
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Sbg GVG 1986 §4 Z4, Z5, Z8

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu zwei Rechtsgeschäften aufgrund Unterlassung jeglicher Auseinandersetzung mit entscheidungswesentlichen Fragen und widersprüchlicher Bescheidbegründung; ungeprüfte Annahme erheblicher Abweichungen des Kaufpreises vom gemeinen Wert einer Waldfläche bzw von Grünland sowie nachteiliger Folgen für die Agrarstruktur

Rechtssatz

Das Vorbringen des Beschwerdeführers, daß es sich bei den fraglichen Grundstücken nicht um Wald handle, wurde von der Behörde vollkommen ignoriert.

Auch über Vorbringen des Beschwerdeführers, daß sich auf der Liegenschaft ein Bauernhof samt Stall befinde, der einen erheblichen Wert repräsentiere, sah sich die belangte Behörde nicht veranlaßt, diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und den Umstand zu prüfen, ob dies auf die Angemessenheit des Kaufpreises im Sinne des §4 Z5 Sbg GVG 1986 von Einfluß sei.

Für den Verfassungsgerichtshof ist unter den gegebenen Umständen im vorliegenden Fall nicht nachvollziehbar, warum lediglich aufgrund des Eigentümerwechsels die Entstehung einer nachteiligen Agrarstruktur zu besorgen sei. Die belangte Behörde führt weiters begründend aus, den Zielsetzungen der Agrarstruktur wäre nur dann entsprochen, würden die Grundstücke zur Aufstockung bestehender lebensfähiger Betriebe herangezogen. Die Voraussetzung für die Genehmigung derartiger Rechtsgeschäfte wäre dann gegeben, wenn sie zur Stärkung oder Schaffung eines leistungsfähigen Bauernstandes beitrügen. Diese Begründung ist in sich widersprüchlich und widerspricht auch der Intention des §4 Z4 Sbg GVG 1986, der für das Entstehen einer nachteiligen Agrarstruktur (beispielhaft) die Enklavenbildung im rein land- und forstwirtschaftlichen Siedlungs- und Wirtschaftsraum, Grundstückszersplitterung und Beeinträchtigung der inneren oder äußeren Verkehrslage anführt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren, Preis ortsüblicher

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B1707.1995

Dokumentnummer

JFR_10038991_95B01707_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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