RS Vwgh 1997/11/25 93/14/0159

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Die Absicht, ein Wirtschaftsgut betrieblich zu nutzen, stellt einen inneren Vorgang (Willensentschluß) dar, der erst dann zu einer steuerlich erheblichen Tatsache wird, wenn er durch seine Manifestation in die Außenwelt tritt. Es genügt daher nicht, daß die Absicht besteht, ein Wirtschaftsgut betrieblich zu nutzen (Hinweis E 21.6.1994, 93/14/0217). Vielmehr muß diese Absicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu einer tatsächlich betrieblichen Nutzung des Wirtschaftsgutes führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140159.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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