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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
AusfzF, ob im konkreten Fall die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung eines im Wohnverband des Abgabepflichtigen, eines Schauspielers, gelegenen Raumes durch den Abgabepflichtigen anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130061.X05Im RIS seit
20.11.2000