RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0061

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Veröffentlicht am 26.11.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;

Rechtssatz

AusfzF, ob im konkreten Fall die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung eines im Wohnverband des Abgabepflichtigen, eines Schauspielers, gelegenen Raumes durch den Abgabepflichtigen anzunehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130061.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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