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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litb;Rechtssatz
Es entspricht nicht der Anforderung des § 4 Abs 1 lit b StVO, wenn eine Gefahrenquelle (hier: offener Kanalschacht) durch Altpapiercontainer abgesichert wird, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die anderen Verkehrsteilnehmer (etwa auch Kinder) von diesem für alle Verkehrsteilnehmer gefährlichen, durch das Verschieben des Kanaldeckels geöffneten Schacht (etwa 60 cm Durchmesser und 8 m Tiefe) abgehalten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030075.X01Im RIS seit
12.06.2001