RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0051

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Veröffentlicht am 26.11.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §296;
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §4 Abs1;
GewStG §15;
GewStG §16;
GewStG §18;
GewStG §6;

Rechtssatz

Eine Bindung der Behörde an die Qualifikation der Einkunftsart oder die Höhe des ausgewiesenen Gewinnes aus Gewerbebetrieb im Einkommensteuerbescheid besteht für die Erlassung des Gewerbesteuerbescheides nicht (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar Tz 3 zu § 296 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130051.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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