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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litc;Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 lit c StVO läßt der Einwand des Vorranges der ärztlichen Hilfeleistung gegenüber dem Beifahrer keine dem § 6 VStG unterstellbare Situation annehmen, weil (hier) im städtischen Gebiet ein rasches Eintreffen eines Rettungswagens zum Zweck der ersten medizinischen Versorgung und des Transportes eines Verletzten in ein Krankenhaus erwartet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030075.X03Im RIS seit
12.06.2001