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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuskunftspflichtG 1987 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1993/08/11 AW 93/02/0035 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes -
Der Umstand allein, daß die Geldstrafe möglicherweise im Ergebnis zu Unrecht eingehoben wird, vermag für sich allein einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Bf nicht zu begründen, weil gegebenenfalls der Geldbetrag an den Bf zurückzuzahlen sein wird.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997191202.A02Im RIS seit
24.01.2001