RS Vwgh 1997/11/28 97/19/1342

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Veröffentlicht am 28.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
AVG §71 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Ist im Zeitpunkt der Erlassung des die Berufung zurückweisenden Bescheides der Wiedereinsetzungsantrag bereits rechtskräftig abgewiesen, so erweist sich die Beschwerde gegen diesen Zurückweisungsbescheid, dessen Gesetzmäßigkeit ausschließlich mit dem Argument in Zweifel gezogen wird, daß dem Wiedereinsetzungsbegehren stattzugeben gewesen wäre, als unbegründet (Hinweis EB E VS 23.10.1986, 85/02/0251, VwSlg 12275 A/1986).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997191342.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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