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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist im Zeitpunkt der Erlassung des die Berufung zurückweisenden Bescheides der Wiedereinsetzungsantrag bereits rechtskräftig abgewiesen, so erweist sich die Beschwerde gegen diesen Zurückweisungsbescheid, dessen Gesetzmäßigkeit ausschließlich mit dem Argument in Zweifel gezogen wird, daß dem Wiedereinsetzungsbegehren stattzugeben gewesen wäre, als unbegründet (Hinweis EB E VS 23.10.1986, 85/02/0251, VwSlg 12275 A/1986).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Wiedereinsetzung in den vorigen StandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997191342.X01Im RIS seit
20.11.2000