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10 VerfassungsrechtNorm
ZustellG §17 Abs3Rechtssatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrags (durch Beschluß des Präsidenten).
Rechtswirksame Zustellung des Verbesserungsauftrags durch Hinterlegung; keine fristgerechte Vorlage einer Bestätigung über die Dauer der angeblichen Abwesenheit des Einschreiters von der Abgabenstelle.
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mängelbehebung, ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2619.1995Dokumentnummer
JFR_10038982_95B02619_01