RS Vwgh 1997/11/28 AW 97/19/1202

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Veröffentlicht am 28.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Auskunftspflicht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1;
AVG §35;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erteilung von Auskünften nach dem Auskunftspflichtgesetz und Verhängung von Mutwillensstrafen -

Die Verhängung einer Mutwillensstrafe ist einem Vollzug zugänglich.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997191202.A04

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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