RS Vwgh 1997/12/2 97/05/0241

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Veröffentlicht am 02.12.1997
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BauO NÖ 1976 §113 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Sicherungsmaßnahmen können grundsätzlich auch im Abtragen von konsenslos aufgeschüttetem Material bestehen, und die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen kann unabhängig von der Frage, ob ein Instandsetzungsauftrag oder ein Abtragungsauftrag zu erteilen ist, vorgeschrieben werden. Dies ändert aber nichts an dem Umstand, daß iSd § 113 Abs 1 NÖ BauO 1976 Feststellungen zu treffen sind, ob Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen erforderlich sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997050241.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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