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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Sicherungsmaßnahmen können grundsätzlich auch im Abtragen von konsenslos aufgeschüttetem Material bestehen, und die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen kann unabhängig von der Frage, ob ein Instandsetzungsauftrag oder ein Abtragungsauftrag zu erteilen ist, vorgeschrieben werden. Dies ändert aber nichts an dem Umstand, daß iSd § 113 Abs 1 NÖ BauO 1976 Feststellungen zu treffen sind, ob Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen erforderlich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050241.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009