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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §1294;Rechtssatz
Die Verletzung der den Eigentümer eines Gebäudes treffenden Instandhaltungspflicht ist als Verschulden iSd § 76 Abs 2 AVG zu werten (Hinweis E 18.11.1953, 1728/53, und E 26.3.1985, 84/05/0253). Bezogen auf das Verschulden iSd § 1294 ABGB ist die aus § 112 Abs 1 NÖ BauO 1976 resultierende Verpflichtung zur Instandhaltung jener der konsensgemäßen Erhaltung vergleichbar. Zur Überprüfung durch die Behörde, ob diese Verpflichtungen eingehalten wurden, ist gemäß § 112 Abs 2 NÖ BauO 1976 zwingend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Beiziehung eines Sachverständigen vorgesehen. Erfolgt die Bauausführung nicht entsprechend der Baubewilligung, trifft den Eigentümer des Bauwerks somit ein Verschulden iSd § 1294 ABGB, weshalb er grundsätzlich zum Kostenersatz verpflichtet ist.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050191.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009