Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/05/0127 1Stammrechtssatz
Fehlt die Zustimmung des Grundeigentümers als Beleg des Bauansuchens, so hat die Baubehörde mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen (Hinweis E 13.5.1986, 86/05/0064).
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Baurecht Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050263.X01Im RIS seit
11.07.2001