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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1994/01/18 91/07/0142 2 (hier wurde die Berufung zurückgewiesen)Stammrechtssatz
Der Beschwerdeführer wird durch Erledigung einer von ihm nicht erhobenen Berufung nicht in seinem Recht verletzt (Hinweis B 2.9.1993, 93/09/0179).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050274.X01Im RIS seit
20.11.2000