RS Vwgh 1997/12/2 97/05/0274

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Veröffentlicht am 02.12.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/01/18 91/07/0142 2 (hier wurde die Berufung zurückgewiesen)

Stammrechtssatz

Der Beschwerdeführer wird durch Erledigung einer von ihm nicht erhobenen Berufung nicht in seinem Recht verletzt (Hinweis B 2.9.1993, 93/09/0179).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997050274.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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