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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §7 Abs4;Rechtssatz
Eine Bescheinigung gemäß § 7 Abs 4 AsylG 1991 über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung hat nur deklaratorischen Charakter. Die vorläufige Aufenthaltsberechtigung ist - unabhängig von der Ausstellung einer Bescheinigung - nur dann gegeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür vorliegen (Hinweis E 30.9.1997, 95/01/0515, 96/01/0451).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995181448.X01Im RIS seit
20.11.2000