RS Vwgh 1997/12/4 95/18/1448

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Veröffentlicht am 04.12.1997
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs4;
FrG 1993 §17 Abs1;

Rechtssatz

Eine Bescheinigung gemäß § 7 Abs 4 AsylG 1991 über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung hat nur deklaratorischen Charakter. Die vorläufige Aufenthaltsberechtigung ist - unabhängig von der Ausstellung einer Bescheinigung - nur dann gegeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür vorliegen (Hinweis E 30.9.1997, 95/01/0515, 96/01/0451).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995181448.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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