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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §14 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand der wirtschaftlichen Motivation einer Straftat nimmt dieser keineswegs die Eignung, eine Gewerbeausübung durch den Gleichstellungswerber als dem ua am Schutz der Gesundheit bestehenden öffentlichen Interesse zuwiderlaufend erscheinen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040251.X02Im RIS seit
20.11.2000