RS Vwgh 1997/12/9 96/04/0251

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Veröffentlicht am 09.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §14 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand der wirtschaftlichen Motivation einer Straftat nimmt dieser keineswegs die Eignung, eine Gewerbeausübung durch den Gleichstellungswerber als dem ua am Schutz der Gesundheit bestehenden öffentlichen Interesse zuwiderlaufend erscheinen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040251.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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