RS Vwgh 1997/12/9 97/04/0156

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Veröffentlicht am 09.12.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/14 90/07/0152 7

Stammrechtssatz

Die nur gegen den Berichtigungsbescheid erhobene Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde eröffnet nicht die Möglichkeit, den berichtigten Bescheid über den Rahmen der Voraussetzungen des § 62 Abs 4 AVG hinaus zu überprüfen (Hinweis E 17.3.1987, 87/05/0040). Auf ein über § 62 Abs 4 AVG hinausgehendes Beschwerdevorbringen ist daher nicht einzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040156.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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