RS Vwgh 1997/12/9 97/04/0107

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Veröffentlicht am 09.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §367 Z25;
GewO 1994 §370 Abs2;
GewO 1994 §39 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/27 94/04/0214 1

Stammrechtssatz

Die Effizienz eines Kontrollsystems wird nicht an der subjektiven Meinung des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder der im Kontrollsystem eingebundenen Personen gemessen, sondern nach einem objektiven Maßstab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040107.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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