RS Vwgh 1997/12/9 96/04/0225

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Veröffentlicht am 09.12.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art140 Abs1;
GewO 1994 §39 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH hegt gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 39 Abs 2 GewO 1994 keine Bedenken. Die Annahme, das die Geschäftsführerbestellung betreffende Regelwerk (vor der Gewerberechtsnovelle 1992) sei im Wege der Übergangsbestimmung gem § 39 Abs 2 letzter Satz GewO 1994 nur in Ansehung seiner - gegenüber der neuen Rechtslage - erleichternden Voraussetzungen, nicht aber auch in den diese beschränkenden Bestimmungen übernommen worden, ist sachlich nicht gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040225.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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