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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hegt gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 39 Abs 2 GewO 1994 keine Bedenken. Die Annahme, das die Geschäftsführerbestellung betreffende Regelwerk (vor der Gewerberechtsnovelle 1992) sei im Wege der Übergangsbestimmung gem § 39 Abs 2 letzter Satz GewO 1994 nur in Ansehung seiner - gegenüber der neuen Rechtslage - erleichternden Voraussetzungen, nicht aber auch in den diese beschränkenden Bestimmungen übernommen worden, ist sachlich nicht gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040225.X02Im RIS seit
20.11.2000