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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs2;Rechtssatz
Fließen geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, kann zur Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage bei der Ermittlung des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes nach § 15 Abs 2 EStG 1972 ein Vorsteuerabzug schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der nichtselbständig Tätige nicht als Unternehmer iSd UStG (mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug) anzusehen ist (vgl § 2 Abs 2 Z 1 UStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130078.X05Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2011