RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0078

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine Änderung der Interessenlage auf Seite des Arbeitgebers betreffend die Dienstwohnung (allenfalls Vordringlichkeit eines Umbaues in betriebliche Räumlichkeiten des Krankenhauses) bedeuet nicht, daß eine bisher zur Verfügung gestellte Dienstwohnung (aus dem Blickwinkel des Arbeitnehmers) nicht

ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130078.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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