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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Feststellung gemäß §54 FremdenG betreffend Sri Lanka.
Der Beschwerdeführer wäre bei einer Abschiebung in sein Heimatland unmenschlicher Behandlung iSd Art3 EMRK durch Angehörige der tamilischen Rebellengruppen, aber auch durch Sicherheitskräfte, die im Namen der "Terrorismusbekämpfung" einschreiten würden, ausgesetzt. Mit der Erlassung des bekämpften Bescheides laufe der Beschwerdeführer somit Gefahr, entgegen dem Refoulement-Verbot außer Landes geschafft zu werden.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B3256.1996Dokumentnummer
JFR_10038880_96B03256_01