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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/28 93/03/0053 6Stammrechtssatz
Eine (teilweise) Aufhebung nur der vom Bf in Beschwerde gezogenen Auflagen iSd § 92 Abs 2 LuftfahrtG ist unzulässig, weil die Beh im Interesse der Abwehr der der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren insgesamt ihre Beurteilung zu treffen und daraus bei der Erledigung des vom Bewilligungswerber gestellten Ansuchens die notwendigen Folgerungen zu ziehen hat (Hinweis E 19.4.1974, 1993/73, VwSlg 8599 A/1974).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchSpruch und BegründungInhalt der BerufungsentscheidungRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030338.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015