RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1997
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Sind die Bemessungsgrundlagen zur Abgabenerhebung zu schätzen, dann hat der Schätzungsprozeß sich auch auf die Ausgaben des Abgabepflichtigen zu erstrecken (Hinweis E 15.5.1997, 95/15/0093; E 28.5.1997, 94/13/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130082.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten