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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/13 94/13/0151 1Stammrechtssatz
Sind die Besteuerungsgrundlagen (teilweise) GESCHÄTZT worden, hat die Behörde in ihrem Bescheid nicht nur die Schätzungsberechtigung, sondern auch das Schätzungsergebnis zu begründen. Sie hat insbesondere den Denkprozeß darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat (Hinweis Schimetschek,
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, in: SWK-Heft 11/1995, A 288).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130082.X03Im RIS seit
20.11.2000