RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0078

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach übereinstimmender Lehre und Rsp ist die unentgeltliche und verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber grundsätzlich ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig. Eine Dienstwohnung stellt jedoch dann keinen geldwerten Vorteil und daher auch keine Einnahme iSd § 15 EStG 1972 dar, wenn der Arbeitnehmer sie AUSSCHLIESSLICH im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch nimmt. Von einem solchen ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers kann jedoch keine Rede sein, wenn dem Arbeitnehmer keine andere als die Dienstwohnung zur Befriedigung seines regelmäßigen Wohnbedürfnisses zur Verfügung steht (Hinweis E 20.1.1993, 90/13/0049; E 25.11.1997, 93/14/0109). Bestand eine familiengerechte Wohnmöglichkeit in unmittelbarer Umgebung des Dienstortes, kann es nicht von wesentlicher Bedeutung sein, ob auch Angehörigen des Abgabepflichtigen an der Dienstwohnung ein - ohnedies nicht selbständiges - Benutzungsrecht zustand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130078.X02

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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