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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §18 Abs2;Rechtssatz
Der Abgabepflichtige (hier Gastwirt) kann sich nicht deswegen, weil er selbst in der Organisation seines Unternehmens eine wirksame Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen hat, auf die Unzumutbarkeit der Trennung der Entgelte nach Steuersätzen berufen. Es kommt auch für die Frage, ob eine Trennung der Entgelte zumutbar ist oder nicht, nicht entscheidend darauf an, ob in anderen Gastronomiebetrieben eine solche Trennung vorgenommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130230.X02Im RIS seit
20.11.2000