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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung der für die Beurteilung der Wesensart und Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen heranzuziehenden Umstände reicht allein die Tatsache einer einmaligen strafgerichtlichen Verurteilung, die unter keinen der Fälle des § 6 Abs 2 Z 1 bis Z 4 WaffG fällt, nicht aus, sofern sich nicht bereits aus den bindenden Tatsachenfeststellungen der Strafgerichte Umstände ergeben, die derartige unzweifelhafte Rückschlüsse erlauben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200048.X02Im RIS seit
11.07.2001