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E000 EU- Recht allgemeinNorm
61993CJ0312 Peterbroeck Van Campenhout VORAB;Rechtssatz
Eine iSd Judikatur des EuGH unzulässige (Hinweis EuGH 14.12.1995, Jeroen van Schijndel und Johannes Nicolaas Cornelis van Veen gegen Stichting Pensionsfonds voor Fysiotherapeuten, Slg 1995, I-4705, Rs C-430/93 und C-431/93, sowie EuGH 14.12.1995, Peterbroeck, Van Campenhout & Cie SCS gegen Belgischer Staat, Slg 1995, I-4599, RS C-312/93) Verunmöglichung oder übermäßige Erschwernis der Geltendmachung der dem Fremden aus dem Beschluß Nr 1/80 des aufgrund des Assoziationsabkommens zwischen der EWG und der Türkei eingerichteten Assoziationsrates allenfalls zustehenden Rechte ist durch die im österreichischen Verwaltungsverfahrensrecht angeordnete Beschränkung der Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde auf die "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens nicht gegeben, stand es dem Fremden doch frei, seinen Anspruch auf Feststellung seiner "europarechtlichen Aufenthaltsberechtigung im Inland" statt mit Berufung gegen den in einer anderen "Sache" (Abspruch über den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992) ergangenen erstinstanzlichen Bescheid mit einer entsprechenden Antragstellung auf Feststellung bei der hiefür zuständigen erstinstanzlichen Behörde zu verfolgen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 693J0430 Jeroen van Schijndel VORAB;Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996193389.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011