RS Vwgh 1997/12/12 95/19/0321

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Veröffentlicht am 12.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §1 Abs1;
AufG 1992 §6 Abs1 idF 1995/351;
AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;
AVG §13 Abs1;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

"Sache" eines Aufenthaltsverfahrens ist nicht die Frage, ob dem Fremden überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist, sondern ob dies aufgrund eines konkreten, von ihm in einem bestimmten Zeitpunkt gestellten Antrages zu geschehen hat.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190321.X02

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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