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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §1 Abs1;Rechtssatz
"Sache" eines Aufenthaltsverfahrens ist nicht die Frage, ob dem Fremden überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist, sondern ob dies aufgrund eines konkreten, von ihm in einem bestimmten Zeitpunkt gestellten Antrages zu geschehen hat.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190321.X02Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009