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41 Innere AngelegenheitenNorm
AufenthaltsG §5 Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; objektive Willkür durch Außerachtlassung des konkreten Sachverhaltes bei Annahme des durch das Arbeitslosengeld der Mutter der Beschwerdeführerin nicht ausreichend gesicherten Unterhalts einer dreiköpfigen FamilieRechtssatz
Ausgehend von den Behauptungen der Beschwerdeführerin (vgl. §20 Abs2 VfGG) ging die Mutter der Beschwerdeführerin aber schon zu einem Zeitpunkt, der vor der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides lag, wieder einer Beschäftigung nach und bezog dafür ein monatliches Einkommen von S 12.552,--.
(ebenso: E v 26.11.96, B2145/96, B2146/96).
Schlagworte
VfGH / Verfahren, Aufenthaltsrecht, RassendiskriminierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2144.1996Dokumentnummer
JFR_10038874_96B02144_01