RS Vfgh 1996/11/26 B2144/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
beobachten
merken

Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

AufenthaltsG §5 Abs1
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
VfGG §20 Abs2

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; objektive Willkür durch Außerachtlassung des konkreten Sachverhaltes bei Annahme des durch das Arbeitslosengeld der Mutter der Beschwerdeführerin nicht ausreichend gesicherten Unterhalts einer dreiköpfigen Familie

Rechtssatz

Ausgehend von den Behauptungen der Beschwerdeführerin (vgl. §20 Abs2 VfGG) ging die Mutter der Beschwerdeführerin aber schon zu einem Zeitpunkt, der vor der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides lag, wieder einer Beschäftigung nach und bezog dafür ein monatliches Einkommen von S 12.552,--.

(ebenso: E v 26.11.96, B2145/96, B2146/96).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Verfahren, Aufenthaltsrecht, Rassendiskriminierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B2144.1996

Dokumentnummer

JFR_10038874_96B02144_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten