RS Vwgh 1997/12/12 96/19/3473

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Veröffentlicht am 12.12.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §37;
AVG §46;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Geht man davon aus, daß das Berufungsvorbringen selbst ein der Würdigung der Berufungsbeh zu unterziehendes Beweisergebnis ist, ist diese verpflichtet, sich mit der Glaubhaftigkeit auch dieses Vorbringens auseinanderzusetzen und sich nicht bloß auf die niederschriftliche Einvernahme der Ehegattin über die von der belBeh angenommene Scheinehe des Fremden zu stützen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996193473.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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