RS Vwgh 1997/12/16 97/05/0248

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Veröffentlicht am 16.12.1997
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9 idF 8200-12;
BauRallg;

Rechtssatz

Nach der NÖ BauO 1976 steht dem Nachbarn kein subjektives öffentliches Recht darauf zu, daß eine Grundfläche weiterhin unbebaut bleibt, um im Falle von Überschwemmungen als Reservoir zu dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997050248.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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