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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach der NÖ BauO 1976 steht dem Nachbarn kein subjektives öffentliches Recht darauf zu, daß eine Grundfläche weiterhin unbebaut bleibt, um im Falle von Überschwemmungen als Reservoir zu dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050248.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009